Nachhaltigkeit

Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht.

Nachhaltigkeit und Energieeffizienz werden bei PMP gelebt, zusätzlich zum eSaver® mit einer durchschnittlichen Stromersparnis von 12% seit August 2021, wurden im November 2022 drei topmoderne Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit insgesamt sechs Ladepunkten für Kunden, Gäste und Mitarbeiter in Betrieb genommen, natürlich sind alle Firmen-PKW elektrifiziert.

Des Weiteren ist PMP bereits seit 2022 zu 100% auf Ökostrom umgestiegen, dies ist ein weiterer Schritt zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaneutralität im Unternehmen.

Precise Metal Production mit EcoVadis-Bronze Medaille ausgezeichnet

Im Juli 2023 hat EcoVadis unsere CSR-Aktivitäten mit einer Bronze Medaille ausgezeichnet.Der weltweit größte Anbieter von Nachhaltigkeitsbewertungen für Unternehmen zertifizierte uns mit seinem Bronze-Label.

In seiner Branche gehört Precise Metal Production zu den besten 50 Prozent der von EcoVadis zertifizierten Unternehmen.

Mit der Zertifizierung durch EcoVadis wird PMP den Anforderungen an eine nachhaltige Produktion gerecht.

PMP hat eine gute Nachhaltigkeitsperformance

Unternehmen mit guter Einhaltung der ESG Anforderungen entsprechend nationaler und internationaler Best Practices. Der ESG Performance Index entspricht den internationalen Standards der Global Reporting Initiative und berücksichtigt die wichtigsten und bedeutendsten Aspekte der jeweiligen Umwelt-, Sozial- und Governance-Bewertung.

PMP leistet mit der Wahl von CO2-frei erzeugtem Öko-Strom einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz

Vita Öko Strom wird aus erneuerbarer Energie, Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen und Wasserkraft CO2-frei produziert.

Großartige Dinge in der Geschäftswelt werden nie von einer einzelnen Person vollbracht.

Sie werden von einem Team von Menschen vollbracht.

Unsere Gemeinsamen Vorsätze

Verhaltenskodex für die Mitarbeiter von PMP

Der vorliegende Verhaltenskodex formuliert die Werte und Grundsätze der Precise Metal Production GmbH & Co. KG, nachstehend „PMP“. Daraus lassen sich Maßstäbe für ein ethisches und verantwortungsbewusstes Handeln ableiten, die für alle Mitarbeiter und Führungskräfte, die Geschäftsleitung sowie Geschäftspartner von PMP gelten.

Jeder Einzelne ist verpflichtet, den hohen Erwartungen gerecht zu werden, die durch den Verhaltenskodex gestellt werden.

Verhaltenskodex für unsere Lieferanten

Dieser Verhaltenskodex stellt die Mindestanforderung an ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln gegenüber Menschen, Gesellschaft und Umwelt und bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten.

Im Arbeitsalltag ist Achtung und Respekt vor Kollegen, Vorgesetzten und Mitmenschen oberstes Gebot in jeder Situation. Jeder Einzelne hat deswegen jederzeit folgende Grundsätze zu beachten:

Auf allen Ebenen und Hierarchien ist ein respektvoller Umgang untereinander zu beachten.

PMP duldet keine Diskriminierung, insbesondere unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

PMP erwartet außerdem, dass jeder Mitarbeiter fair behandelt und nicht belästigt, beleidigt oder bedroht wird.

Unternehmensinterne Informationen, welche Geschäftsgeheimnisse oder sensible Daten darstellen, sind streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten nur offengelegt werden, wenn die Personen diese auch nachweislich benötigen und zu deren Erhalt berechtigt sind. Die vertraglichen Geheimhaltungspflichten sind während und auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzuhalten. Personenbezogene Daten werden nur zu dem festgelegten legitimen Zweck und nur übereinstimmend mit den anwendbaren Gesetzen erhoben, verarbeitet und genutzt.

PMP erwartet ein verantwortungsbewusstes, ethisch korrektes und integres Verhalten von allen Beschäftigten. PMP pflegt traditionell gute Beziehungen zu ihren Geschäftspartnern, welche auf einem hohen Qualitätsniveau der gelieferten Produkte und Dienstleistungen, Verfügbarkeit und wettbewerbsfähigen Preisen beruhen. Dazu gehört auch die Pflege der Kontakte von PMP- Mitarbeitern zu Kunden und Lieferanten. PMP verpflichtet sich weiterhin, offen, integer und verantwortungsvoll mit öffentlichen Amtsträgern zusammen zu arbeiten.

PMP toleriert keine Art von Erpressung, Bestechung und Korruption. Dies beinhaltet unzulässige Angebote oder Annahmen von Zahlungen oder Geschenken an oder von Mitarbeitern und Geschäftspartnern, die den Anschein erwecken könnten, dass eine bevorzugte Behandlung gewollt ist. Ausnahme sind Werbegeschenke, die einen geringen Wert (ca. 20 €) darstellen, der nicht dazu angetan ist, den Tatbestand einer Beeinflussung zu erfüllen oder Einladungen, die einen überwiegenden arbeitsbezogenen Charakter haben. PMP leistet oder vergibt keine Zahlungen oder wertvollen Geschenke, um Mitarbeiter von Behörden oder Unternehmen dazu zu verleiten, PMP einen ungerechtfertigten geschäftlichen Vorteil zu verschaffen.

Jeder Mitarbeiter von PMP ist aufgefordert Situationen zu vermeiden, in denen persönliche Interessen, und sei es nur dem Anschein nach, mit den Interessen von PMP in Konflikt geraten. Ein Interessenkonflikt liegt sodann vor, wenn die persönlichen Interessen im Widerspruch zu den Interessen von PMP stehen und sich dadurch Loyalitätskonflikte ergeben könnten.

Die Qualität der Produkte von PMP ist die Basis des Vertrauens der Kunden von PMP. Jeder Mitarbeiter ist für die Sicherstellung qualitativer Arbeit verantwortlich. Dabei ist auf die Qualität der zur Verfügung gestellten Teile und auch weitergegebenen Teile zu achten und diese gegebenenfalls intern zu reklamieren. Für qualitatives Arbeiten ist auf die Verwendung der richtigen Hilfsmittel und auf die richtige Bedienung der Maschinen zu achten. Ziel eines jeden muss es sein, jederzeit 100% Qualität abzuliefern.

PMP verpflichtet sich der Beachtung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Menschenrechte und zur Einhaltung der jeweiligen nationalen Arbeitsgesetze und sonstigen Vereinbarungen zum Schutz der Arbeitnehmer. PMP toleriert weder Kinder- noch Zwangsarbeit.

PMP erwartet, dass sich ihre Geschäftspartner ebenso an diese anwendbaren Gesetze halten, ihren Vertragsverpflichtungen nachgehen und ihre Geschäftspartner ebenso dementsprechend verpflichten.

Im Rahmen des Engagements von PMP für eine nachhaltige Entwicklung bemüht sich PMP proaktiv um den Einsatz neuer und nachhaltiger Technologien und Verfahren und ist bestrebt, die Einwirkung auf die Umwelt möglichst gering zu halten. PMP unternimmt alle zumutbaren und umsetzbaren Schritte, um eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Alle Mitarbeiter sind im Rahmen ihrer Tätigkeiten vollumfänglich persönlich dafür verantwortlich, an ihrem Arbeitsplatz nach bestem Wissen, ihren Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechend für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz zu sorgen. Jeder ist aufgefordert, Bereiche ausfindig zu machen, in denen Verbesserungen möglich sind und sich kontinuierlich für eine bessere Arbeitsumgebung einzusetzen. Auf Sicherheit im Allgemeinen, die Vermeidung von Arbeitsunfällen und die ständige Verbesserung des Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten im Speziellen muss ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Die Mitarbeiter von PMP verpflichten sich, die entsprechende Sicherheitsausstattung zu tragen und die Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sowie ihre eigene und die Gesundheit anderer Mitarbeiter von PMP maximal zu schützen.

Integrität ist das tatsächliche wie auch wahrgenommene ethische Geschäftsverhalten, das im Einklang mit dem Verhaltenskodex von PMP steht. Zur Integrität gehört zudem die Einhaltung aller anwendbarer Gesetze und Normen. Von allen Beteiligten bei PMP sowie von allen Geschäftspartnern wird die Einhaltung der Rechtsnormen und der Regelungen dieses Verhaltenskodex erwartet, um der Integrität von PMP beizutragen. PMP legt Wert darauf, dass Kritik zunächst intern gegenüber Führungskräften und/oder der Geschäftsführung geäußert wird und nicht sofort in sozialen Medien oder Medien kundgegeben wird. Alles, was über eine unternehmensöffentliche sachliche Kritik hinausgeht, falsch ist oder grobe, ehrverletzende Beleidigungen darstellt, wird nicht toleriert und geahndet.

Jeder Verstoß gegen den Verhaltenskodex und darin enthaltene Regelungen ist ein schwerwiegender Fall und kann Bußgelder oder Konventionalstrafen für PMP oder einzelne Mitarbeiter nach sich ziehen, welche sogar strafrechtlich verfolgt werden können. Verstöße werden nicht toleriert. Je nach den Umständen eines Verstoßes kann PMP arbeitsrechtliche Konsequenzen beschließen, einschließlich Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Von Geschäftspartnern begangene Verstöße werden zivil- und strafrechtlich geahndet. Mitarbeiter werden gebeten Fehlverhalten von Kollegen anzusprechen und die betroffene Person zu richtigem Verhalten anzuregen.

Die Precise Metal Production GmbH & Co. KG (nachfolgend kurz auch „PMP“ genannt] pflegt einen vertrauensvollen Umgang mit ihren Geschäftspartnern. Dabei lässt sich PMP unter anderem von Aspekten wie Integrität, Ethik, Nachhaltigkeit und gesetzeskonformem Verhalten leiten. Dieses Verhalten erwartet PMP auch von Seiten seiner Geschäftspartner, seien dies nun Kunden oder Lieferanten (aller Stufen).

Der vorliegende Verhaltenskodex für Lieferanten (nachfolgend kurz auch Lieferantenverhaltenskodex genannt) basiert auf dem Verhaltenskodex von Precise Metal Production GmbH & Co. KG und gibt in konkreter Form wieder, was PMP diesbezüglich von seinen Lieferanten erwartet und wozu sich diese PMP gegenüber verpflichten.

Die Precise Metal Production GmbH & Co. KG (nachfolgend kurz auch „PMP“ genannt) pflegt einen vertrauensvollen Umgang mit ihren Geschäftspartnern. Dabei lässt sich PMP unter anderem von Aspekten wie Integrität, Ethik, Nachhaltigkeit und gesetzeskonformem Verhalten leiten. Dieses Verhalten erwartet PMP auch von Seiten seiner Geschäftspartner, seien dies nun Kunden oder Lieferanten (aller Stufen).

Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit
Die Lieferanten verpflichten sich, keine Form von Zwangs- oder Kinderarbeit zu praktizieren. PMP orientiert sich an der Definition von Kinderarbeit gestützt auf den Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Wenn ein lokales Gesetz ein höheres gesetzliches Mindestalter für Arbeitskräfte oder eine längere Schulpflicht vorschreibt, so gilt das höhere Alter.

Verbot von Diskriminierung und Ungleichbehandlung
Die Lieferanten verpflichten sich, nicht nach Alter, Geschlecht, Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religion oder der politischen Meinung zu diskriminieren.

Wahrnehmung von Arbeitnehmerrechten
Die Lieferanten verpflichten sich, die jeweils anwendbaren Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu achten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die aktive Wahrnehmung ihrer Rechte zu garantieren.

Der vorliegende Verhaltenskodex für Lieferanten (nachfolgend kurz auch Lieferantenverhaltenskodex genannt) basiert auf dem Verhaltenskodex von Precise Metal Production GmbH & Co. KG und gibt in konkreter Form wieder, was PMP diesbezüglich von seinen Lieferanten erwartet und wozu sich diese PMP gegenüber verpflichten.

Arbeitszeiten und Vergütung
Die Lieferanten verpflichteten sich, die jeweils anwendbaren Gesetze und Vorschriften zur Beschränkung von Arbeitszeiten und der Gewährung von Ruhezeiten, Ruhepausen und Urlaub einzuhalten. Weiter verpflichten sich die Lieferanten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend der jeweils anwendbaren Gesetze und Vorschriften zu entlohnen und ihnen gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit zu garantieren.

Konfliktmineralien
Die Lieferanten verpflichten sich, die jeweils anwendbaren Gesetze und Vorschriften über Konfliktmineralien zu beachten. Sollten Produkte, die von den Lieferanten hergestellt und/oder geliefert werden Zinn, Tantal, Wolfram oder deren Erze oder Gold enthalten, so ist dies PMP umgehend und unaufgefordert anzuzeigen.

Die Lieferanten verpflichten sich, die anwendbaren Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen einzuhalten und sorgen für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten, Dritte zu schützen und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Schließlich verpflichten sich die Lieferanten ihre Beschäftigten in allen Arbeitsschutzthemen angemessen zu schulen, in einer Sprache, die sie verstehen.

Die Lieferanten verpflichten sich, zu rechtmäßigem Handeln sowie zur Integrität im Geschäftsverkehr. Dies umfasst insbesondere die folgenden Themenbereiche:

Lauterer und fairer Wettbewerb
Die Lieferanten verpflichten sich, im Wettbewerb lauter und fair zu verhalten und die jeweils anwendbaren wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, insbesondere Kartellgesetze einzuhalten und sicher zu stellen, dass weder ihre Dienstleistungen noch ihre Waren die Schutzrechte von PMP und/oder von Dritten verletzen. Nicht toleriert werden hier insbesondere Preisabsprachen mit Wettbewerbern, Marktaufteilungen mit Wettbewerbern und der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Preisdiskriminierung und andere Verhaltensweisen.

Nichtgewähren und/oder Empfang von unzulässigen Vorteilen
Die Lieferanten stellen sicher, dass Politikern (einschließlich derer Familienangehörigen und Verwandten), Behörden oder Behördenmitgliedern, Geschäftspartnern oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (einschließlich PMP-Mitarbeiterinnen und PMP-Mitarbeitern) oder Behördenmitgliedern weder direkt noch indirekt unzulässige Vorteile, welcher Art auch immer verschafft werden. Die Lieferanten verpflichten sich, dass ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch keine unzulässigen Vorteile fordern oder annehmen. Ein Vorteil ist aus Sicht von PMP dann unzulässig, wenn dessen Art und Umfang dazu geeignet ist, Handlungen und Entscheidungen des Empfängers zu beeinflussen.

Verbot der Geldwäsche
Als Lieferant von PMP stellen sie sicher, dass die anwendbaren Gesetze und Vorschriften zur Vermeidung von Geldwäsche eingehalten werden und wenn immer möglich auf den Einsatz von Bargeld bei geschäftlichen Transaktionen verzichtet wird.

Wahrung von Geschäftsgeheimnissen
Die Lieferanten verpflichten sich, dass geschäftliche Informationen, finanzielle oder wettbewerbsrelevante Informationen, stets vertraulich und im Einklang mit Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen behandelt werden. Die Lieferanten sind angehalten, entsprechende Vorkehrungen zum Schutz solcher Informationen zu treffen.

Import & Exportkontrolle
Die Lieferanten verpflichten sich, alle anwendbaren Exportkontrollen, Sanktionen, Zollgesetze und Vorschriften‚ einschließlich der anwendbaren Handelsbeschränkungen, Embargos und andere Restriktionen für den Import und Export von Waren, Dienstleistungen und Informationen einzuhalten. Insbesondere verpflichten sich die Lieferanten sicherzustellen, dass sie selbst, ihre wirtschaftlichen Berechtigten, alle ihre Vertreter und andere von ihnen eingesetzten Subunternehmer nicht auf einer der geltenden Sanktionslisten als sanktioniertes Unternehmen und/oder Person aufgeführt sind.

Die Lieferanten verpflichten sich, die jeweils anwendbaren Umweltgesetze, Umweltregularien und Umweltstandards einzuhalten. Soweit Umweltgesetze, Umweltregularien und Umweltstandards Melde- oder sonstige Mitwirkungspflichten von Lieferanten enthalten, werden die Lieferanten diesen Melde- oder sonstige Mitwirkungspflichten aus eigener Initiative, vollständig und innerhalb vorgeschriebener Fristen nachkommen. Auch bei Fehlen entsprechender gesetzlicher Pflichten werden die Lieferanten PMP auf dessen Aufforderung nach Kräften zeitnah unterstützen.

PMP erwartet von seinen Lieferanten entlang der Lieferkette ein adäquates Gefahrenstoffmanagement einzurichten und kontinuierlich daran zu arbeiten, Gefahrenstoffe in den Produkten zu vermeiden und negative Umweltauswirkungen zu reduzieren.

Im Falle eines Verdachtes auf Verstöße der im Lieferantenverhaltenskodex festgelegten Standards und Regelungen sowie zur Absicherung der Lieferkette, erklären sich die Lieferanten damit einverstanden, dass PMP Audits zur Überprüfung einer Einhaltung des Lieferantenverhaltenskodex auf den Betriebsgrundstücken und Geschäftsräumlichkeiten des Lieferanten zu den üblichen Geschäftszeiten nach angemessener Vorankündigung, von nicht weniger wie 14 Arbeitstagen, durchführt. PMP ist ermächtigt, mindestens einmal pro Jahr ein Audit beim Lieferanten durchzuführen.

Die Lieferanten sind verpflichtet, auf Verlangen von PMP die Auskünfte zu erteilen und Zugang zu den Unterlagen zu gewähren, die PMP zur Durchführung der ihr durch diesen Lieferantenverhaltenskodex übertragenen Rechte benötigt. Die Verpflichtung erstreckt sich auch auf Auskünfte über verbundene Unternehmen, sowie Unterlieferanten, soweit das Unternehmen die Informationen zur Verfügung hat oder auf Grund bestehender rechtlicher Verbindungen zur Beschaffung der verlangten Informationen in der Lage ist.

Jeder Verstoß eines Lieferanten gegen Bestimmungen dieses Lieferantenverhaltenskodex wird als Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betrachtet und gibt PMP das Recht, aber nicht die Pflicht, adäquate Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Audit mit Kostenfolgen, Auflösung der Geschäftsbeziehung, Vertragskündigung, usw.).

Die Lieferanten verpflichten sich sicherzustellen, dass ihre Arbeitnehmer, die Vorgaben dieses Lieferantenverhaltenskodex einhalten und treffen für die Umsetzung der Anforderungen alle erforderlichen Vorkehrungen.

Weiterhin sind die Lieferanten von PMP angehalten, ihre Unterlieferanten ebenfalls auf die Einhaltung und Umsetzung der Anforderungen dieses Lieferantenverhaltenskodex zu verpflichten.

Hiermit bestätigen wir den Erhalt des Lieferantenverhaltenskodexes und verpflichten uns, die Grundsätze und Anforderungen des Lieferantenverhaltenskodexes von PMP einzuhalten. Wir bestätigen ebenfalls, dass mit seiner Unterzeichnung dieser Lieferantenverhaltenskodex Bestandteil des bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen uns und PMP wird. Sollten sich zwischen dem Lieferantenverhaltenskodex und des bestehenden Vertragsverhältnisses Widersprüche ergeben, so gilt die jeweils weitergehende Regelung.

PMP Umwelt- und Nachhaltigkeitsrichtlinie

Der schonende Umgang von Ressourcen für eine nachhaltige Wertschöpfung und der Schutz der Umwelt ist eines der zentralen Ziele unserer Unternehmensphilosophie.

Diese Richtlinie bildet die Grundlage für ein verantwortungsvolles und umweltbewusstes Handeln und findet Anwendung in unseren gesamten Arbeitsprozessen. Diese Richtlinie definiert relevante Grundregeln und Verantwortlichkeiten für das gesamte Unternehmen und deren Beschäftigten.

Zur Wahrung der Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen verpflichten wir uns zu einer sparsamen und effizienten Nutzung der natürlichen Ressourcen, um die Umwelt nachhaltig zu schützen. Ziel ist die Minimierung von Luftschadstoffen, Abwasser und Abfall sowie die Schonung von Energie und Wasser.

Mit Hilfe moderner Kommunikationstechniken schonen wir Zeit und Umweltressourcen indem wir traditionelle Kommunikationsformen durch Telefonkonferenzen ersetzen. Durch die dadurch reduzierten Reisetätigkeiten schonen wir so zusätzlich schädliche Umweltbelastungen.

Die Vermeidung von Abfällen ist eines unserer obersten Ziele, denn:

„nur Abfall der erst gar nicht entsteht ist der beste Abfall“

Deshalb setzten wir, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, die aktuell für uns relevanten rechtlichen Vorgaben zu Abfällen vorschriftsmäßig um, indem wir alle Abfälle schon am Ort der Entstehung sortieren und der Verwertung bzw. der Entsorgung zuführen. Dabei achten wir gezielt auf Recycling und Wiederverendung. Alle wiederverwendbaren Rohstoffe und Restmüll werden von zertifizierten Dienstleistern abgeholt und fachgerecht weiterverarbeitet.

Wir verpflichten uns zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Verbesserung der Energieeffizienz.

Mit dem eSaver und der dadurch jährlich erzielten durchschnittlichen Stromersparnis von 12% wurden im November 2022 zusätzlich 3 topmoderne Ladestationen mit insgesamt 6 Ladepunkten für Elektrofahrzeuge in Betrieb genommen.

Mit der Wahl von CO2-frei erzeugtem Ökostrom leisten wir zudem einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zum Klima Schutz.

Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Integration der für uns relevanten rechtlichen Vorgaben und deren Umsetzung zum Umweltschutz.

Alle Führungskräfte leben diese Richtlinien zum Umweltschutz vor und achten auf deren Einhaltung. Sie sind gleichzeitig erster Ansprechpartner bei Fragen zur Anwendung der Richtlinie und insbesondere der Verbesserungsvorschläge.

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